Wahlärztin:
Ich bin Wahlärztin, das bedeutet:
- mehr Zeit für meine Patienten
- möglichst kurze Wartezeiten in der Ordination
- möglichst schnelle Terminvergabe
Informationen zum Honorar:
Sie bekommen eine Rechnung (Honorarnote) mit einem Rückvergütungsformular für Ihre Krankenversicherung. In der Honorarnote sind die jeweiligen Leistungen laut Positionskatalog Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung angeführt.
Nach Einreichung der bezahlten Rechnung (wichtig: Originalrechnung - keine Kopie) mit dem Rückvergütungsformular bei Ihrer Versicherung erhalten Sie maximal 80% des von Ihrer Versicherung für diese Leistung vorgesehenen Kassentarifes rückerstattet (d.h. 80 % des Betrages, den ein Kassenarzt für die gleiche Leistung erhalten würde - nicht 80 % des Rechnungsbetrages. Die Rückerstattung kann so von knapp 10 Euro bis zum fast vollständigen Rechnungsbetrag reichen).